Die Tätigkeit des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes nach BayUG § 21 (1) umfasst insbesondere folgende Aufgaben:
- Unterstützung der inklusiven Schulentwicklung im Sinn einer angemessenen Förderung und Unterrichtung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch die allgemeine Schule;
- die sonderpädagogische Arbeit am Kind im schulischen Kontext;
- die notwendige Einbeziehung des Kindesumfelds;
- Unterstützung und Begleitung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Übergang zwischen schulischen Lernorten.